Sicherheit
Arbeitsschutz und Vorschriften
In der Bundesrepublik Deutschland werden alle nur denkbaren Verfahren zum Thema Arbeitssicherheit streng reglementiert. Es ist daher umso unverständlicher, dass es für ein hoch komplexes Gerät wie den Teleskopstapler bislang keine voll umfänglich geltende Vorschrift zur Unfallverhütung gibt. Eine zukünftig geltende Vorschrift für Teleskopstaplertechnik, welche alle Einsatzbereiche des Gerätes behandeln wird - die DIN EN 15000 - befindet sich gerade in der Entstehung. Noch ist aber nicht absehbar, wann diese letztlich in einer gültigen Fassung vorliegt.
Beim Teleskopstapler haben wir es mit einer Maschine zu tun, welche ein Flurfördergerät darstellt. Durch die Möglichkeit verschiedenste Anbaugeräte verwenden zu können, ist ein Teleskopstapler auch als Arbeitsbühne für den Personentransport, als Radlader und sogar als Mobilkran einzusetzen. Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Betrachtung ergeben sich hieraus vollkommen unterschiedliche Anforderungen an das Bedienpersonal.
Ihre Sicherheit hat für uns die höchste Priorität! Daher garantieren wir Ihnen alle Normen und Vorschriften zu erfüllen und Ihnen mit unseren Teleskopstaplern und deren Anbaugeräten ausschließlich geprüfte und zugelassene Technik zur Verfügung zu stellen, welche grundsätzlich den neuesten und höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die gezielte Schulung des Bedienpersonals sowie eine offensive Information über aktuell anwendbare Sicherheitsvorschriften. Anhalte zur Arbeitssicherheit liefern hier z.B. die DIN EN 13000 (Krane/Fahrzeugkrane), BGG 925 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz), BGG 921 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern), BGV D6 (Unfallverhütungsvorschrift Krane), BGV D27 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge), BGR 500 Kapitel 2.10 (Betreiben von Hebebühnen) BGR 500 Kapitel 2.12 (Betreiben von Erdbaumaschinen) sowie die B192 zur Ausbildung von Fahrern für Teleskopstapler und die entsprechenden Betriebsanleitungen der Hersteller.
Beim Teleskopstapler haben wir es mit einer Maschine zu tun, welche ein Flurfördergerät darstellt. Durch die Möglichkeit verschiedenste Anbaugeräte verwenden zu können, ist ein Teleskopstapler auch als Arbeitsbühne für den Personentransport, als Radlader und sogar als Mobilkran einzusetzen. Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Betrachtung ergeben sich hieraus vollkommen unterschiedliche Anforderungen an das Bedienpersonal.
Ihre Sicherheit hat für uns die höchste Priorität! Daher garantieren wir Ihnen alle Normen und Vorschriften zu erfüllen und Ihnen mit unseren Teleskopstaplern und deren Anbaugeräten ausschließlich geprüfte und zugelassene Technik zur Verfügung zu stellen, welche grundsätzlich den neuesten und höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die gezielte Schulung des Bedienpersonals sowie eine offensive Information über aktuell anwendbare Sicherheitsvorschriften. Anhalte zur Arbeitssicherheit liefern hier z.B. die DIN EN 13000 (Krane/Fahrzeugkrane), BGG 925 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz), BGG 921 (Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern), BGV D6 (Unfallverhütungsvorschrift Krane), BGV D27 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge), BGR 500 Kapitel 2.10 (Betreiben von Hebebühnen) BGR 500 Kapitel 2.12 (Betreiben von Erdbaumaschinen) sowie die B192 zur Ausbildung von Fahrern für Teleskopstapler und die entsprechenden Betriebsanleitungen der Hersteller.